Neuigkeit · 15. November 2023
Wir freuen uns, Ihnen unsere
Kombinationskurse MPG-Beauftragter nach MPBetreibV und Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
vorstellen zu können.
Neuigkeit · 08. November 2023
Kooperation mit dem SeminarCenter lebt wieder auf
Neuigkeit_ · 02. November 2023
Für ihre Fort- und Weiterbildung in 2024 haben wir vier Termine geplant, die als Webinar zum MP(D)G-Beauftragen und Beauftragten für Medizinproduktesicherheit an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
Neuigkeit_ · 06. September 2023
Im November 2023 bieten wir für Ihre Weiterbildung den nächsten Kombikurs zum/zur MP(D)G-Beauftrage/n und Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit an, der an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet.
25. September 2022
Durch die von Experten erwartete Verschärfung der Corona-Situation ab Herbst diesen Jahres möchten wir statt unserer am 14. und 15.11.2022 geplanten Präsenzveranstaltung in Düsseldorf zeitgleich einen Onlinekurs mit den gleichen Inhalten anbieten.
03. Dezember 2020
Wie in diesem Jahr bieten wir auch für 2021 unsere Veranstaltungen wieder als Kombinationskurs in 2 Tagen an. Lassen Sie sich dabei auch über die europäische „Medical Device Regulation“ (MDR) informieren, die u.a. neue Melde- und Dokumentationspflichten sowie Verifizierungsmerkmale vorsieht. Die Termine für unsere Präsenzkurse 2021 in Düsseldorf haben wir im April, September sowie im Dezember 2021 vorgemerkt. Dabei kann es Corona bedingt Verschiebungen geben, über die wir Sie...
11. Februar 2019
Die geänderte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde zum 01.01.2017 rechtskräftig. Seit diesem Zeitpunkt ist die Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und die Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichtend. „Die Gesundheitseinrichtung hat sicherzustellen, dass eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit auf ihrer Internetseite bekannt gemacht ist.“ (§6 Abs. 4 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017) Um...
30. Oktober 2018
Seite dem 01.01.2017 müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestimmen. Hierbei sind Gesundheitseinrichtungen "[...] jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden." ( §2 IV MPBetreibV) Zu dieser Funktion...