Nach §13 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Betreiber von Medizinprodukten ein Bestandsverzeichnis führen. In diesem Bestandsverzeichnis sind Medizinprodukte zu erfassen.
Für dieses Bestandsverzeichnis sind alle Datenträger zulässig, sofern alle geforderten Informationen in angemessener Frist zugänglich gemacht werden können.
Unser Bestandsverzeichnis unterstützt sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen!
Unser Bestandsverzeichnissystem finden sie unter:
https://www.bestandsverzeichnis.online
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